CORPORATE GOVERNANCE
-
VERGÜTUNGSPOLITIK
Zielsetzung des Vergütungssystems für die Geschäftsleitung ist, die Geschäftsleitungsmitglieder gemäss ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs sowie im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben angemessen zu entlohnen, um auch für Spitzenkräfte ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Durch eine adäquate Variabilität sollen die gemeinsame und persönliche Leistung der Geschäftsleitung sowie der nachhaltige Unternehmenserfolg deutlich und unmittelbar berücksichtigt werden.
Das Vergütungssystem setzt sich aus einer fixen Grundvergütung sowie einer variablen Vergütung in Form eines Jahresbonus zusammen.
Der Jahresbonus ist eine variable Barvergütung, welche einem Prozentsatz des geprüften Jahresgewinns vor Rückstellung der Boni entspricht. Der Verwaltungsrat legt nach Vorliegen der Jahresrechnung den Prozentsatz nach freiem Ermessen und unter Berücksichtigung der persönlichen Leistung des Geschäftsleitungsmitglieds fest.
Die variablen Vergütungen aller anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank werden nach einem separaten Schema berechnet.
Bei negativen Jahresresultaten werden keine variablen Vergütungen ausgerichtet.
Die variable Vergütung beträgt maximal 50 % der fixen Grundvergütung.
Die Bank Alpinum AG bezahlt keine Abgangsentschädigungen bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsvertrages.
-
REVISIONSSTELLE
EXTERNE REVISION
Grant Thornton AG, Schaan
www.grant-thornton.chINTERNE REVISION
BDO AG, Zürich
www.bdo.ch